
Nach dem BAföG: die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und die integrierte Gesamtschule. Eine Förderung des Besuchs dieser Schulen ist nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich. Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG (Seite 2)
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